Perlentaucher Herbst 2023

Sozialpädagogische Familienhilfe


Die Sozialpädagogische Familienhilfe wird auf der Rechtsgrundlage

§ 31 SGB VIII in Verbindung mit § 27 SGB VIII geleistet und richtet sich an Familien minderjährigen Kindern und Jugendlichen, die sich in Identitäts- und Entwicklungskrisen befinden, die meist aus dem Verlust von Orientierung, Sicherheit und Stabilität entstehen.

Wir unterstützen Familien, mit einem festgestellten Hilfebedarf,
bei der Bewältigung folgender Thematiken:

    • Gewaltbereiten Kindern und Jugendlichen

    • Krankheit oder Tod eines Familienmitgliedes

    • Schulische Herausforderung (z.B. Teilleistungsstörungen, Schulabsentismus)

    • Suchterkrankungen

    • Psychische Erkrankungen

    • Häusliche Gewalt

    • Überforderung bzw. Überlastung der Kindeseltern

    • Trennung der Eltern

    • Vernachlässigung der Kinder und Jugendlichen

    • Überleitung zu stationären Hilfen

    • Wirtschaftliche Armut

Die SPFH strebt die gemeinsame Entwicklung einer eigenverantwortlichen Lebensgestaltung gemeinsam mit der Familie an. Zur Erreichung einer angemessenen Versorgung und Entwicklung der Kinder und Jugendlichen sollen die Potenziale erkannt und gestärkt werden.

Ziele der Hilfe können u.a. sein: 

  • Kinder und Jugendliche nehmen den Schulbesuch wieder auf

  • Problemkomplexe rund um das Thema Schule werden gelöst

  • Familie ist nach Trennung wieder handlungsfähig (z.B. Umgangsregelungen)

  • Alle Familienmitglieder finden Umgang mit psychischer/physischer Erkrankung

  • Kinder erhalten passgenaue Förderung

  • Kinder werden sozialräumlich angebunden

  • Eltern nutzen sozialräumliche Beratungsangebote

  • Erziehungsfähigkeit der Eltern stärken oder wieder ermöglichen